Im Trauerfall verlässliche Partner.
Tag & Nacht
Tel. 040 - 631 57 32
Wir vom Beerdigungsinstitut Martha Winter sind der Meinung, eine würdevolle, persönliche Bestattung sollte nicht vom Preis abhängen. Hanseatische Tugenden, eine transparente Beratung der Hinterbliebenen und ein respektvoller Umgang mit den Verstorbenen sind für uns Ehrensache.
In diesem Sinne engagieren wir uns für Sie mit über 100 Jahren Erfahrung.
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Verständnis aufbringen – Lösungen finden.
In einem offenen und fairen Beratungsgespräch suchen wir gemeinsam mit Ihnen Wege zu einer Bestattung, die dem Verstorbenen ohne übertriebenen Pomp einen würdevollen Abschied bereitet.
Von der Abholung und Versorgung des Verstorbenen über die Erledigung von Formalitäten und Behördengängen bis hin zur Organisation einer individuell gestalteten Trauerfeier und Beisetzung sind wir an Ihrer Seite.
Auf Wunsch kümmern wir uns darüber hinaus um Trauerdruck, persönliche Erinnerungsstücke und die Vermittlung einer professionellen Trauerbegleitung. Sprechen Sie uns einfach an.Im Trauerfall:
Was ist sofort zu tun?- Rufen Sie bitte zunächst den zuständigen Hausarzt oder den diensthabenden Notarzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
- Rufen Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens, der alle weiteren Schritte mit Ihnen erledigt.
Sie erreichen uns Tag und Nacht unter Tel. 040 - 631 57 32.
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Hilfreiche Online-Services im Trauerfall
Bei Bestattungen Martha Winter sind wir nicht nur persönlich für Sie da, sondern unterstützen Sie auch rund um die Uhr online in unserem digitalen Kunden-Center.
Hier können Sie viele wichtige Dinge im Trauerfall per Mausklick regeln, Erinnerungen an den Verstorbenen bewahren und auch Ihre Trauerdrucksachen mit uns abstimmen. Zu jeder Zeit, bequem von zu Hause aus. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch gerne alle Online-Services persönlich vor: Tel. 040 - 631 5732 oder lesen Sie mehr in unserem Infoblatt.
Sie haben noch keine Login-Daten?
Sprechen Sie uns einfach an– wir senden Ihnen zur Registrierung eine E-Mail.- Kostenfreie Gedenkseite – gemeinsam trauern & erinnern
- Persönlicher Abmelde-Assistent – ein ganzes Jahr lang Ab- & Ummeldungen einfach online durchführen
- Fotobuch-Software „Das Erinnerungsbuch“ – mit Familie und Freunden ein einzigartiges Andenken entwerfen
- Trauerdruck-Abstimmung – schnell & einfach online
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Die letzte Ruhestätte
Im persönlichen Gespräch informieren wir Sie ausführlich über die Rahmenbedingungen und Kosten für die einzelnen Bestattungs- und Grabarten und helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Kosten für eine Beerdigung beinhalten neben den Leistungen, die wir als Bestatter für Sie erbringen, öffentliche Gebühren und sogenannte Fremdleistungen, die von Ihren konkreten Wünschen für die Trauerfeier und Beisetzung abhängen. Der tatsächliche Preis für eine Bestattung, die all Ihre Wünsche berücksichtigt, kann deshalb nur in einem qualifizierten Beratungsgespräch ermittelt werden.
Um Ihnen jedoch eine Orientierungshilfe zu geben, haben wir einige Preisbeispiele für Sie zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf die Symbole für Erd-, Feuer- oder Seebestattung.Bei der Erdbestattung besteht in Deutschland Friedhofszwang, wobei es in der Regel Wahl- und Reihengräber gibt. Ein Wahlgrab kann von Ihnen selbst ausgesucht werden, seine Nutzungszeit ist verlängerbar. Reihengräber werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vergeben und haben eine begrenzte Ruhezeit. Eine preiswertere Lösung sind anonyme Grabstätten.
Eine Einäscherung sollte vom Verstorbenen zu Lebzeiten gewünscht worden sein. Die Urnenbeisetzung kann in einer Wahl- oder Reihengrabstelle auf einem Friedhof vorgenommen werden. Darüber hinaus gibt es weitere naturnahe Beisetzungsorte.
Naturnahe Beisetzungsmöglichkeiten sind hierzulande die Seebestattung sowie Baumbestattungen, die auf einigen Friedhöfen und in speziellen Bestattungswäldern erlaubt sind.
Gerne beraten wir Sie auch zu weiteren Möglichkeiten im benachbarten Ausland.
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Trauern verbindet.
In unserem Gedenkportal können Sie sich ganz einfach innerhalb der Trauergemeinschaft austauschen.
Bewahren Sie gemeinsam das Andenken an einen geliebten Menschen. Spenden Sie einander Trost – nutzen Sie die Gelegenheit, sich auch zu persönlichen Treffen zu verabreden!Abschied nehmen. Trost spenden. Fotos teilen. Termine finden.
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Eine Sorge weniger.
Bestattungsvorsorge heißt Selbstbestimmung: Von der Bestattungsart über die Auswahl eines Sarges oder einer Urne bis hin zu Details für die Trauerfeier können Sie schon heute festlegen, in welcher Weise Sie dereinst verabschiedet werden möchten. Eine Entlastung für Sie – und für Ihre Angehörigen, die vielleicht unsicher sind, welche Entscheidungen in Ihrem Sinne sind.
In einer kostenfreien Vorsorgeberatung geben wir Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, und erläutern Ihnen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, die auch bei möglichen Ansprüchen der Sozialkassen sicher sind. -
Alles geregelt?
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.
In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.
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Aus Überzeugung fair.
Der Name Martha Winter steht in Hamburg für über 100 Jahre Erfahrung. Von Anfang an sind wir mit der Zeit gegangen, haben unsere Leistungen stetig weiterentwickelt und bieten Ihnen eine persönliche Betreuung, wie sie nur in einem Familienbetrieb möglich ist.
Unser eingespieltes Team aus geprüften Bestattern und Bestattungsfachkräften ist immer bestrebt, Ihnen eine budgetgerechte Lösung für einen würdevollen Abschied zu bieten. Hierzu beraten wir Sie offen und fair – in vertrauter Umgebung bei Ihnen zu Hause oder gerne auch in unserem Büro in der Fuhlsbüttler Straße. -
Wir sind für Sie da.
Im Trauerfall sind wir rund um die Uhr erreichbar und kommen Tag und Nacht zu Ihnen.
Martha Winter
Beerdigungsinstitut St. Anschar
Fuhlsbüttler Str. 301
22307 Hamburg
Tel. 040 - 631 57 32
E-Mail: info@winter-bestattungen.de